zu Busverkehr(119ff)
Klimaschutz und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse erfordern eine Verkehrswende. Die dazu gebotene stärkere Nutzung des Bussystems in Worms wollen wir durch ein preisgünstiges Jahresticket für Einkommensschwache attraktiver machen. Dazu streben die Grünen ein Jahresticket für Schüler, Studenten, Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen oder Umwelt – Jahr sowie Menschen mit niedrigem Einkommen für einen Euro pro Tag an.
Wir wollen die Menschen belohnen, die das Klima und die Luft schützen, indem sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Außerdem wollen wir zusätzlich Leute dazu bewegen, auf umweltfreundliche Mobilität umzusteigen. Weniger Autos und weniger Verbrennungsmotoren sind auf jeden Fall ein Gewinn für die Menschen in Worms.
zu: Stadtklima (148ff)
Die Thermalkarte (Abend) belegt, dass der wohl weiter ansteigende Erwärmung in der Kernstadt zugunsten gesunder Wohnverhältnisse durch die Entsiegelung und Schaffung neuer Grünflächen in der Kernstadt entgegengewirkt werden muss.
Im Gegensatz zu anderen Städten besitzt Worms keine Baumschutzsatzung. Bäume sind damit nicht geschützt, weil die Beseitigung eines einzelnen Baumes weder qualitativ noch quantitativ ein genehmigungspflichtiger Eingriff in Natur und Landschaft ist.
Der Plan zur Starkregenvorsorge (50-jährliches Ereignis) im Geoportal Worms (Ausriss für Leiselheim) belegt das sich steigernde Risikopotential nach Starkregenereignissen und begründet das Gebot vorrangig lokaler Versickerung von Dachflächenwasser auf den Grundstücken.
Abb.: „Thermalkarte Abend“ Ausriss aus: Stadtklimauntersuchung Worms, SPACETEC, 1994, Abb. 2 S.
zu: Stadtentwicklung
Zum gestalterischen Schutz der Umgebung von Kulturdenkmalen besteht in Worms ein dringender Regelungsbedarf. Der städtebauliche Missgriff bei der Standortwahl des Gemeindehauses am Dom ist dafür ein eklatantes Beispiel. Der Stadtrat kann durch Satzung Vorschriften auch über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) und eine Genehmigungspflicht bauliche Änderungen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Baugebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt oder zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Erhaltungssatzung) erlassen. Mit einer Gestaltungssatzung wird der gestalterische Rahmen von baulichen Maßnahmen vorgegeben. Dies betrifft bauliche Veränderungen an Gebäuden z. B. Dachform, Fassadengestaltung, Materialien, Farbanstrich und Werbeanlagen und Grundstücken z. B. Einfriedigungen, Begrünung.
Im Gegensatz zu vergleichbaren Städten mit historischer Bausubstanz wie Mainz oder Trier wurde in Worms von diesen Instrumenten kein hinreichender Gebrauch gemacht. Wir werden die gestalterische Qualität der Bausubstanz im Sinne eines harmonischen städtebaulichen und architektonischen Stadtbildes durch Initiativen für solche Satzungen schützen und pflegen.
zu: Gesundheit
Lärmquellen sind praktisch überall, auf Straßen, Schienen, Baustellen und in der Luft (Flugverklehr) und kann ganz schön auf die Nerven gehen. Entlang der Hauptverkehrstrassen der Stadt Worms sind mehr als 3000 Anlieger und entlang der Bahnstrecke mehr als 6000 Menschen nachts durch Lärm oberhalb des Grenzwertes für ein Wohngebiet belastet. Nächtliche Lärmstörungen können zu Stress und damit zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.
Die meisten Menschen wollen, dass sich etwas ändert beim Verkehr. Sie wollen mobil sein, ohne Klimagase, Lärm, Dreck und Stau zu erzeugen. Deshalb wollen wir es allen so einfach wie möglich machen, ihr Ziel schnell, zuverlässig und bequem, klima- und umweltfreundlich zu erreichen. Dazu brauchen wir eine Verkehrswende. Bausteine sind die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe, Vorfahrt für den Fahrradverkehr und einen pünktlichen und im Takt verdichteten öffentlichen Personennahverkehr, eine Verringerung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit zur Minderung von Lärm und Unfallgefahren sowie überregional die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene etwa durch Ausweitung der LKW-Maut und ein Absenken der Gebühren für die Trassennutzung der Güterbahn.
Obwohl der Lärmaktionsplan 2. Stufe der Stadt Worms Nachweis, dass durch nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h die Zahl der durch den Lärm vom Kraftfahrzeugverkehr Betroffenen erheblich gemindert werden kann, ist seit Verabschiedung des Plans im Jahr 2015 dieser Weg an den Haupt Verkehrstrassen nicht umgesetzt worden.
Auch die Deutsche Bahn AG ist mit der Umsetzung einer Lärmsanierung für die Anlieger der Bahnstrecke säumig, obwohl hier für Tausende von Menschen ein dringender Handlungsbedarf besteht.
Die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner darf nicht auf der Strecke bleiben. Daher werden wir Grünen die Empfehlungen des Lärmaktionsplan das aus dem Jahr 2015 zum Lärmschutz umsetzen und gegenüber der Bundesregierung auf einen Vorrang der Lärmsanierung gegenüber den Belastungen des nächtlichen Schienengüterverkehrs drängen.
Abb.: Eisenbahn – Bundesamt, Ausriss aus der Homepage mit der Kartierung des Umgebungslärms für Worms
Abb. Lärmaktionsplan Worms Zweite Stufe Kap. 2.5 S. 8
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