Veranstaltung: | Mitgliederversammlung zur Verabschiedung des Wahlprogramms für die Kommunalwahl 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Satzungsänderung |
Antragsteller*in: | David Hilzendegen (Worms KV) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.02.2019, 18:40 |
S1: Änderung der Stellung der Stadtratsfraktion
Antragstext
§ 21 der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtverband Worms vom 14.02.2013 in
der Fassung vom 08.11.2018 wird wie folgt neu gefasst:
"§ 21
Stadtratsfraktion
Die Arbeit im Stadtrat der Stadt Worms wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN getragen. Wesentliche Entscheidungen im Stadtrat, seinen Ausschüssen und
weiteren Gremien werden gemeinsam mit dem Stadtverband vorbereitet. Die
Stadtratsfraktion berichtet regelmäßig über ihre Arbeit in den Organen des
Stadtverbandes und berät den Vorstand in kommunalpolitischen Fragen."
Begründung
Die vorgeschlagene Satzungsänderung verfolgt zwei Ziele. Erstens soll der Paragraf konkretisiert werden, indem explizit benannt wird, dass wesentliche Entscheidungen im Stadtrat mit dem Stadtverband vorzubereiten sind und dass die Stadtratsfraktion berichtspflichtig in den Organen des Stadtverbandes ist.
Zweitens soll explizit aufgenommen werden, dass die Stadtratsfraktion beratende Funktion gegenüber dem Vorstand in kommunalpolitischen Fragen hat, um in der Satzung zu verankern, dass die Stadtratsfraktion nicht nur einen öffentlichen Auftrag hat, sondern auch parteiintern einen Auftrag erfüllt.
Bisheriger Wortlaut des § 21:
"§ 21
Stadtratsfraktion
Die Arbeit im Stadtrat der Stadt Worms wird von der Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“
getragen. Die Arbeit im Stadtrat und seinen Ausschüssen wird mit dem Stadtverband vorbereitet
und beraten. Dies gilt entsprechend für Sitzungen anderer Gremien. Die Stadtratsfraktion und die
Ortsbeiräte werden beraten durch die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und durch
Nichtmitglieder."
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